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e-Government-Gesetz: Der lange und ach so beschwerliche Weg…

Dirk Arendt "ein langer Weg"
Dirk Arendt „ein langer Weg“

Am späten Donnerstag Abend war das e-Government-Gesetz (oder richtig: „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften„) nun doch noch in erster Lesung im Deutschen Bundestag. Lesung ist dabei stark übertrieben, wurden die erarbeiteten Standpunkte der unterschiedlichen Fraktionen doch schon vorab zu Protokoll gegeben. So blieben dem Thema eGovernment nur 24 Sekunden auf großer Bühne. Und so merkwürdig, wie das vielleicht klingen mag, aber diese 24 Sekunden waren ein wichtiger Schritt.

Eine ganze Weile hatte nicht nur ich erhebliche Zweifel, dass dies in der aktuellen Legislaturperiode noch geschehen würde. Zu unterschiedlich schienen – im Bundesrat – und scheinen auch im Augenblick die Positionen der beteiligten Parteien. Und hier sind es nicht immer nur formale oder monetäre Gründe, nein, hier spielen auch Eitelkeiten der Beteiligten eine Rolle, die der Sache an sich wenig nützlich sind. Aber nun gut, ein erster Schritt scheint geschafft. e-Government-Gesetz: Der lange und ach so beschwerliche Weg… weiterlesen

„Internet und eGovernment rütteln an der Ressorthoheit“

Der Franz-Reinhard Habbel und ich haben uns in einem Beitrag in der „eGovernment Computing“ zum Thema Verwaltungsmodernisierung ein paar Gedanken zur Neugestaltung des Artikels 65 GG gemacht: „Internet und eGovernment rütteln an der Ressorthoheit

Die Absage des Bundesrates zur aktuellen Fassung des eGovernment-Gesetze­s nahm der Redaktionsbeirat der eGovernment Computing zum Anlass, darüber zu diskutieren, inwieweit die Organisationstrukturen der Verwaltungen noch tauglich für eGovernment sind. Der Beitrag der beiden Redaktionsbeirats-Mitglieder versteht sich als Diskussionsanstoß.

Der Art 65 GG wird von vielen Beteiligten immer wieder als Schutzschild gegen längst überfällige Modernisierungen und ressortübergreifende Maßnahmen benutzt.

Die Ressorthoheit als politisches Instrument gewährleistete Stabilität im demokratischen System der Bundesrepublik. Aber vor allem in Bezug auf die IT und ihre Bedeutung haben sich wesentliche Rahmenbedingungen in den letzten Jahren geändert. Viele dieser jetzt aktuellen Aspekte waren zur Zeit der Entstehung des Grundgesetzes nicht absehbar und führen heute dazu, dass die Ressort­hoheit einheitliche IT-Lösungen an vielen Stellen behindert.“

Liegen wir unseren Gedanken und Ideen dazu komplett falsch…? Was denkt ihr darüber? Eure Meinung ist gefragt. Der Text soll als „Diskussionsanstoß“ verstanden werden. [UPDATE: Diskussion zu unserem Artikel im Forum der eGovernment Computing]