Am späten Donnerstag Abend war das e-Government-Gesetz (oder richtig: „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften„) nun doch noch in erster Lesung im Deutschen Bundestag. Lesung ist dabei stark übertrieben, wurden die erarbeiteten Standpunkte der unterschiedlichen Fraktionen doch schon vorab zu Protokoll gegeben. So blieben dem Thema eGovernment nur 24 Sekunden auf großer Bühne. Und so merkwürdig, wie das vielleicht klingen mag, aber diese 24 Sekunden waren ein wichtiger Schritt.
Eine ganze Weile hatte nicht nur ich erhebliche Zweifel, dass dies in der aktuellen Legislaturperiode noch geschehen würde. Zu unterschiedlich schienen – im Bundesrat – und scheinen auch im Augenblick die Positionen der beteiligten Parteien. Und hier sind es nicht immer nur formale oder monetäre Gründe, nein, hier spielen auch Eitelkeiten der Beteiligten eine Rolle, die der Sache an sich wenig nützlich sind. Aber nun gut, ein erster Schritt scheint geschafft. …BITTE WEITERLESEN…
„Scheint geschafft“, weil das Gesetz bzw. die Drucksache 17/11473 an nicht weniger als SECHS (!) Fachausschüsse verwiesen ist. Es bleibt also ein gewisser Zweifel, ob sich alle Beteiligten angesichts der Kritik der Opposition auf eine Version einigen kann.
Aber ich lege mich an dieser Stelle fest: Die Hausarbeiten sind erledigt, der Drops gelutscht, der Apfel gegessen, das Ding ist durch: Wir werden ein eGovernment-Gesetz in Deutschland noch in diesem Frühjahr bekommen. Und es wird uns – trotz allen „Weichspülungen“ im Vorfeld und trotz aller Kompromisse – helfen. Helfen, weil das Thema nicht nur in den Medien präsent ist, sondern weil Verwaltungsmodernisierung dann rechtlich manifestiert ist. Helfen aber auch auf Grund der verschiedenen enthaltenen Themenfelder auf dem Weg zu einer durchgreifenden Modernisierung von Staat und Verwaltung.
Dessen ungeachtet: Was wir jetzt und für die Zukunft dringend benötigen, ist eine ebenenübergreifende Vision zur Verwaltungsmodernisierung, die das gesamte Handeln von Staat und Verwaltung beinhaltet und gemeinsam von Bund, Ländern und den Kommunen getragen wird. Die IT ist nur ein Werkzeug für den Wandel – und eGovernment ist weitaus mehr als nur ein technisches Thema, das kann und muss immer wieder betont werden. Es wird aber auch darauf ankommen, die unterschiedlichen Reform-Themen zu bündeln und einzelne Schritte gemäß der Vision zu priorisieren. Nur so wird es gelingen, Staat und Verwaltung an den Anforderungen der Netzwerkgesellschaft auszurichten.
Quellen zur weiteren Information zum eGovernment-Gesetz: